16.01.2026 - Neuerungen rund ums Geld

1. Sozialabgaben

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt deutschlandweit von 96.600 Euro brutto (beziehungsweise 8.050 Euro/Monat) auf 101.400 Euro (8.450 Euro/Monat). Erst ab dieser Grenze müssen keine weiteren Beiträge zur Rente mehr gezahlt werden, auch wenn man mehr verdient.

Auch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung existiert eine derartige Grenze. Sie klettert 2026 von 66.150 Euro brutto pro Jahr auf 69.750 Euro.

Außerdem steigt die Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro auf 77.400 Euro brutto pro Jahr. Nur wer oberhalb dieser Grenze verdient, darf in die private Krankenversicherung wechseln.

2. Steuern aufs Gehalt

Andererseits erhöht sich 2026 der Grundfreibetrag von 12.096 Euro auf 12.348 Euro. Das ist die Summe, bis zu der das Einkommen steuerfrei ist. Für Ehepaare gilt immer der doppelte Grundfreibetrag – 2026 also 24.696 Euro. Und auch der Spitzensteuersatz wird nun ab 69.879 Euro fällig (2025: 68.481 Euro).

3. Steuern auf ETFs

Wenn der ETF oder Investmentfonds 2025 Gewinn gemacht hat, muss im Januar 2026 auf einen Teil davon Steuern bezahlt werden. Das wird mit Vorabpauschale berechnet, es sind pro 10.000 Euro Fondsvolumen maximal 51 Euro Steuern, bei Aktien-ETFs höchstens 36 Euro.

4. Steuererklärung

Wer für das vergangene Jahr eine Steuererklärung abgeben muss, hat dafür bis zum 31. Juli 2026 Zeit. Achtung: In Sachsen und Sachsen-Anhalt ist das mitten in den Ferien.

5. Freibeträge und Pauschalen

Der Kinderfreibetrag klettert auf 9.756 Euro (2025: 9.600 Euro). Außerdem gibt es mehr Kindergeld – monatlich 259 Euro pro Kind statt bisher 255 Euro.  

Kinderbetreuungskosten können auch weiterhin als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das sind 80 Prozent der Kosten, aber maximal 4.800 Euro pro Jahr und Kind.

Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2026 angehoben worden – von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Parallel dazu ist auch die Verdienstgrenze für Minijobs von 556 Euro auf 603 Euro im Monat gestiegen.

Die Pendlerpauschale beträgt nun einheitlich 38 Cent pro Kilometer, und zwar bereits ab dem ersten Kilometer. Damit entfällt die bisherige Unterscheidung zwischen den ersten 20 Kilometern (30 Cent) und allen weiteren.

Die Übungsleiterpauschale ist um 300 Euro auf 3.300 Euro pro Jahr geklettert, die Ehrenamtspauschal von 840 auf 960 Euro. Wer nebenbei in Vereinen, Schulen oder sozialen Einrichtungen aktiv ist, kann somit mehr steuerfrei dazuverdienen.

6. Aktivrente

Es gilt die neue Aktivrente. Wer im Ruhestand ist, kann bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen. Das Ganze gilt sofort bei der Gehaltsabrechnung, nicht erst durch eine Steuererklärung. Wichtig: Man muss sozialversicherungspflichtig weiterarbeiten. Voraussetzung ist, dass man nicht vorzeitig in die Rente gegangen ist. Die Sozialabgaben bleiben weiter fällig.