06.06.2025 - Flure und Treppenhäuser sind Flucht- und Rettungswege
„Wir stellen bei unseren Kontrollgängen zunehmend fest, dass einige Bewohnerinnen und Bewohner größere Mengen an Schuhen, Schuhschränke oder auch umfangreiches Dekomaterial im Hausflur abstellen“, heißt es bei der Wohnungsbaugenossenschaft Aufbau. Das ist eine problematische Entwicklung. Denn für Treppenhaus und Hausflur gilt: Sie müssen verkehrssicher sein und für Notsituationen freigehalten werden. Einsatzkräfte wie Feuerwehr oder Notärzte und Sanitäter dürfen nicht behindert werden. Außerdem zählen Flur und Treppenhaus meist als Flucht- und Rettungswege und müssen Anforderungen des Brandschutzes erfüllen.
Das bedeutet: Diese Flucht- und Rettungswege dürfen nicht durch Möbel oder andere Gegenstände eingeschränkt werde. Auch sollte – im eigenen Interesse - die Brandlast in Flur und Treppenhaus so gering wie möglich gehalten werden, also kaum brennbares Material stehen. Wenn Bewohner schnell fliehen müssen, behindern sie abgestellte Möbel oder Fahrräder zum einen unnötig. Zum anderen können Gegenstände selbst Feuer fangen und gefährliche Gase freisetzen, die zu Kohlenmonoxidvergiftungen führen können.
Obendrauf kommt: Bei größeren Schuhmengen vor der Tür wirkt der Hausflur unordentlich. Zudem wird die Hausreinigung deutlich erschwert. Daher gilt: Die Anzahl der Schuhe ist auf das Nötigste zu beschränken. Wir empfehlen: maximal ein paar Schuhe je Bewohner. Kleine Schuhschränke oder Dekomaterial sind nur dann erlaubt, wenn die Flucht-- und Rettungswege nicht verstellt werden. Mechanische Eingriffe wie das Bohren oder Einschlagen eines Nagels an den Wänden sind im Flur und Treppenhaus generell untersagt.
Das Abstellen von Rollatoren und Kinderwagen wird dagegen geduldet. Für Rollatoren und Rollstühle besteht die Möglichkeit, eine entsprechende Abstellbox anzumieten. Ist noch keine vor dem Eingang vorhanden, dann sprechen Sie uns gerne an.
Leere Flaschen, Pizzaschachteln oder Müllbeutel im Treppenhaus, das stinkt in der Regel den Nachbarn gewaltig. Mieter sollten sich so verhalten, dass sie andere Mitbewohner nicht beeinträchtigen. Wird dieser Grundsatz verletzt, gilt das als Störung des Hausfriedens. Die Gründe sind nachvollziehbar: So kann der Müll Schädlinge anziehen, die sich im schlimmsten Fall im Haus ausbreiten können. Zum anderen werden die Nachbarn durch den Geruch des Abfalls stark belästigt. Daher: Das Aufstellen von Mülleimern und die Lagerung von Müll im Treppenhaus ist untersagt. Er darf auch nicht vorübergehend gelagert werden. Wer es dennoch macht, riskiert eine Abmahnung und bei besonders schweren Fällen sogar eine fristlose Kündigung.