28.04.2025 - Essenreste gehören nicht in die Toilette

Nicht nur die Reparatur von verstopften Rohren und lahmgelegten Pumpen kosten die Wasserversorger Millionen – letztlich zahlen das alle Bürger über die Abwassergebühren. Auch um das Wasser von den zahllosen unerwünschten Stoffen zu befreien, die dort nicht hingehören, wird seitens der Kläranlagen ein hoher Aufwand betrieben. Das Ziel ist, Abwasser so zu behandeln, dass es in die Umwelt zurückgeführt werden kann, ohne die Gewässerqualität zu beeinträchtigen.

Die Regel ist ganz einfach. In die Toilette dürfen nur drei Dinge: großes und kleines Geschäft sowie Toilettenpapier. Alles andere gehört ohne Ausnahme in den Mülleimer. Dass man Tampons, Binden, Wattestäbchen, Zigarettenkippen oder Kondome nicht in die Toilette wirft, ist den meisten wohl klar. Bei anderen Dingen sind wir Deutschen uns anscheinend nicht so sicher.

Haushaltspapier, aber auch Papiertaschentücher dürfen nicht in die Toilette - ganz einfach, weil sie sich nicht auflösen wie Toilettenpapier: Herkömmliches Toilettenpapier ist darauf ausgelegt, im Wasser schnell zu zerfasern. Küchenrollen und Taschentücher sind allerdings im nassen Zustand deutlich fester und überstehen teilweise sogar einen Waschgang in der Waschmaschine. Das erschwert die Reinigungsprozesse des Abwassers in der Kläranlage.

Feuchtes Toilettenpapier, Abschminktücher, feuchte Einmalputztücher und Babytücher sollten ebenfalls nicht in der Toilette landen. Sie sind mittlerweile ein großes Problem für die Kanalisation. Immer häufiger kommt es vor, dass große Mengen der sehr reißfesten Tücher aus Viskose-Kunstfaser-Gemisch in den Abwasserrohren verklumpen und die Abwasserpumpen in der Kanalisation blockieren. In manchen Fällen bringen die Tücherknäuel Pumpen sogar ganz zum Stillstand. Feuchttücher lösen sich nicht im Wasser auf, selbst, wenn sie sehr lange darin liegen. Daher: Alle Feuchttücher und feuchtes Toilettenpapier gehören in den Mülleimer

Suppenreste oder andere Essenreste entsorgt man in der Restmülltonne, nicht in der Toilette. Im Abwasser haben Lebensmittel generell nichts zu suchen. Um nicht den gesamten Hausmüll zu durchfeuchten, einfach Suppen- oder Eintopfreste in einen Beutel oder ein verschließbares Gefäß füllen. Fleisch- und Fischreste am besten in die Restmülltonne. Alle Gemüse- und Obstabfälle wie Kartoffelschalen oder faulige Äpfel gehören in die Biotonne oder auf den Komposthaufen im eigenen Garten.

Abgesehen von der Verstopfungsgefahr locken Essensreste Ratten aus der Kanalisation an. Ratten verfolgen häufig den Weg bis zur Quelle der Nahrung zurück. Vor allem in Städten leben immer mehr Haus- und Wanderratten.

Auch Öle und Fette, zum Beispiel vom letzten Fondue-Essen, sollten nicht über die Toilette entsorgt werden, denn sie verschmutzen die Abwasseranlagen und die Reinigung ist besonders mühselig, aufwändig und damit teuer. Doch nicht nur die Kläranlagen haben ein Problem damit. Wer Fett und Öl zu Hause in seinen Ausguss am Küchenspülbecken oder in sein Klo schüttet, sollte sich im Klaren sein: Das flüssige Fett erkaltet und haftet sich an die Abflussrohre. Dort wirkt es wie Klebstoff, an dem weiteres Fett und andere Stoffe haften bleiben. Das stinkt oft nicht nur, sondern verstopft langfristig die Rohre und damit die Toilette.

Einige Biostreu-Hersteller werben damit, dass man ihr Katzenstreu in der Toilette oder im eigenen Kompost entsorgen kann, weil es sich im Wasser schnell auflöst. Auch, wenn es auf der Packung steht: Katzenstreu gehört ganz und gar nicht in die Toilette, denn es verursacht sehr schnell Verstopfungen. Das Streu ist dazu da, Feuchtigkeit möglichst aufzunehmen - und das tut es im Abwasser auch, verklumpt und sorgt für betonharte Verschlüsse in Abflussrohren, die in vielen Fällen nur noch vom Profi wieder beseitigt werden können.

Auch nicht verbrauchte Medikamente dürfen nicht die Toilette oder den Ausguss hinuntergespült werden, da die Arzneistoffe so ins Grundwasser gelangen können. Das gilt auch für flüssige Medikamente wie Hustensäfte. Die Entsorgung über den Hausmüll, das heißt die schwarze Restmülltonne, ist in Sachsen der erlaubte Weg, so das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.