06.09.2024 - Mietschulden unbedingt vermeiden
Jedes Jahr müssen Zehntausende Menschen unfreiwillig ihre Wohnung verlassen. Es kommt in der Regel zu diesen Zwangsräumungen, da es Rückstände bei den Mietzahlungen gibt. „Vermeiden Sie Mietschulden“, appelliert die Wohnungsbaugenossenschaft Aufbau (WBG) an ihre Bewohnerinnen und Bewohner und bietet Hilfestellungen an: „Sprechen Sie mit uns.“ Unvorhersehbare Ereignisse können zu einer finanziellen Schieflage führen. Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung, ein Pflegefall in der Familie sind häufig Gründe für Ebbe in der Kasse. Und dann passiert es, dass die fällige Miete nicht bezahlt wird. Was wiederum ein vertragswidriges Verhalten darstellt. Rein rechtlich ist es so, dass der Vermieter bei einem Rückstand von zwei Monatsmieten fristlos kündigen kann.
„Das wollen wir natürlich vermeiden“, heißt es bei der WBG. „Unsere Botschaft lautet: Nehmen Sie in solchen Fällen frühzeitig Kontakt zu uns aus.“ Gemeinsam wird dann nach Lösungen aus der Misere gesucht. So besteht für Empfänger von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld die Möglichkeit, beim Jobcenter einen Antrag auf Übernahme der Mietschulden zu stellen. Diese müssen aber zurückgezahlt werden. Auch ist es möglich, sich an das Sozialamt zu wenden. Zudem sollte geprüft werden, ob sich ein Antrag auf Wohngeld lohnt.
Die WBG Aufbau als gemeinwohlorientiertes Unternehmen ist grundsätzlich auch bereit, eine Vereinbarung zur Ratenzahlung der Mietrückstände abzuschließen. Hier kommt es immer auf den Einzelfall an.
Keine gute Idee ist es dagegen, Mahnungen zu ignorieren. Die erste Mahnung beinhaltet eine Frist von 14 Tagen, um die Rückstände zu begleichen. Geschieht dieses nicht, folgt die zweite Mahnung – mit der Aufforderung, die Miete innerhalb von 14 Tagen nachzuzahlen. Hier fallen zusätzlich erhebliche Kosten für den Rechtsanwalt und Zinsen an. In letzter Konsequenz kommt es zum Verlust der Wohnung, zum Ausschluss aus unserer Genossenschaft und zu einer Meldung an die Schufa.
Die Schufa gibt Auskunft über die Zahlungsmoral und -fähigkeit der Mietinteressenten sowie die Kreditwürdigkeit. Ein Eintrag erfolgt bei Zahlungsausfällen und nicht beglichenen Forderungen. Es gilt als Faustregel, dass ein Eintrag nach drei Mahnungen erstellt wird. Erst ein Jahr nach Begleichung der Schulden wird er gelöscht. Die Schufa ermittelt einen sogenannten Score-Wert. Er gibt die Wahrscheinlichkeit an, dass ein Kredit bedient wird oder die Mietzahlungen pünktlich geleistet werden. Je höher der Wert, desto besser ist es. Negative Einträge verschlechtern diesen Wert, erschweren unter anderem den Abschluss von neuen Mietverträgen oder den Abschluss einer Versicherung oder eines Mobilfunk-Vertrages.
Die WBG Aufbau nimmt daher vor dem Abschluss eines Nutzungsvertrages Einblick in die Einkommensverhältnisse der Interessenten. Dadurch wird sichergestellt, dass das Mitglied – zum Wohle aller Mitglieder und Bewohner – seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Ebenso wird eine Bescheinigung des Vormieters erbeten. Sie gibt Auskunft darüber, ob die Miete pünktlich bezahlt wurde. Alle erhobenen Daten unterliegen dem Datenschutzgesetz und werden von der WBG selbstverständlich vertraulich behandelt.