02.11.2026 - November-Neuigkeiten rund um Ihr Geld

Diese Posten lassen sich im Antrag unter anderem steuerlich geltend machen:

Werbungskosten: Entfernungspauschale, Aufwendungen für Arbeitsmittel wie Fachliteratur, Werkzeug oder typische Berufsbekleid7ung, Kosten für ein Arbeitszimmer oder die Homeoffice-Pauschaler, Telefonkosten, Beiträge zu Berufsverbänden wie Gewerkschaften.

Sonderausgaben: Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder getrenntlebenden Ehepartner, Kinderbetreuungskosten, Spenden.

Der eingetragene Freibetrag gilt grundsätzlich bis zum Jahresende. Er kann aber auch für zwei Kalenderjahre beantragt werden. Wer bereits einen Freibetrag bewilligt bekommen hat, sollte prüfen, ob dieser noch für 2027 gilt.

Auch bei einem weiteren Punkt geht es um Ihr Geld. Wer seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, sollte den 30. November im Blick behalten. Bei vielen Verträgen läuft an diesem Tag die Kündigungsfrist ab – die Kündigung muss spätestens dann beim bisherigen Versicherer eingegangen sein. Voraussetzung: Das Versicherungsjahr endet am 31. Dezember. Vor einem Wechsel sollten die eigenen Vertragsbedingungen geprüft und Tarife verglichen werden – Vergleichsportalehelfen dabei, Leistungen und Preise gegenüberzustellen. Versicherte, deren Beiträge steigen, haben ein Sonderkündigungsrecht: Sie können innerhalb eines Monats nach Eingang der neuen Rechnung wechseln – auch nach dem 30. November.

Seit Monatsbeginn sind Pakete aus Nicht-EU-Staaten mit einem Warenwert bis 150 Euro teurer. Die EU erhebt eine Bearbeitungsgebühr von zwei Euro pro Produktkategorie – zusätzlich zu der seit Juli geltenden Zollpauschale von drei Euro. Enthält ein Paket Artikel aus mehreren Kategorien, fällt die Gebühr entsprechend mehrfach an. Insgesamt kosten kleine Sendungen aus Drittstaaten damit mindestens fünf Euro mehr als vor den Reformen.

Betroffen sind vor allem Bestellungen bei Plattformen wie Temu, Shein und AliExpress. Die Gebühr wird bei Retouren nicht erstattet. Zahlen müssen zunächst die Händler und Plattformen – ob sie die Kosten über höhere Preise oder Versandgebühren an Verbraucher weitergeben, ist offen. Die Gebühr ist Teil einer umfassenden EU-Zollreform, die unter anderem die gestiegenen Kontroll- und Abwicklungskosten der Zollbehörden decken soll.

Der November ist für den Handel der rabattstärkste Monat des Jahres. Den Auftakt macht der Singles Day am 11. November – ursprünglich ein chinesischer Aktionstag, der sich auch in Deutschland zunehmend etabliert hat. Am 23.November startet die Black Week, die im Black Friday am 27. November gipfelt. Den Abschluss bildet der Cyber Monday am 30. November, der sich traditionell auf Online-Angebote konzentriert.

Für Verbraucher können die Aktionstage eine Gelegenheit sein, Weihnachtsgeschenke günstiger zu erwerben. Verbraucherschützer raten allerdings zur Vorsicht: Echte Rabatte sind seltener, als die Werbung vermuten lässt. Wer gezielt sparen will, sollte Preise bereits im Vorfeld über einen längeren Zeitraum beobachten und am Aktionstag vergleichen. Auch die Gefahr durch Fake Shops steigt in der Rabattsaison – ein Blick ins Impressum des Händlers und eine Prüfung über den Fake-Shop-Finder der Verbraucherzentralen helfen, unseriöse Anbieter zu erkennen.