30.10.2026 - Drohnen – diese Regeln gelten

Auf www.dipul.de, der digitalen Plattform für unbemannte Luftfahrt, habe das Bundesverkehrsministerium alle wesentlichen Informationen dazu übersichtlich zusammengefasst. Ein sogenanntes Map Tool, das relevante geografische Gebiete und Flugbeschränkungen auf einer interaktiven Karte bündelt, biete zudem die Möglichkeit, Drohnenflüge unkompliziert und rechtssicher zu planen.

Generell gilt: Wer eine Drohne aufsteigen lassen will, die mehr als 250 Gramm wiegt oder mit einem Sensor wie einer Kamera ausgestattet ist, muss sich online als Betreiber registrieren lassen. Danach erhält er eine elektronische Identifikationsnummer, die am jeweiligen Fluggerät anzubringen ist. Außerdem besteht Versicherungspflicht. Das Mindestalter für Piloten liegt bei 16 Jahren - es sei denn, die Drohne ist nachweislich als Spielzeug zertifiziert.

Für Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm braucht man außerdem einen Führerschein: In der Praxis entscheiden sich die meisten für den sogenannten EU-Kompetenznachweis, auch bekannt als kleiner Drohnenführerschein. Dafür muss man beim Luftfahrt-Bundesamt ein Online-Training und im Anschluss eine Online-Prüfung absolvieren. Wer speziellere Drohnen steuern beziehungsweise in bestimmten, eigentlich geschützten Gebieten fliegen möchte, benötigt das EU-Fernpilotenzeugnis, auch großer Drohnenführerschein genannt.

Zusätzlich gibt es bei der Nutzung von Drohnen mit Kameras noch ein paar Besonderheiten. Denn: Wer mit seiner Drohne Aufnahmen aus der Luft macht, muss vor allem auf die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen Rücksicht nehmen. Wer also zum Beispiel seine Drohne auf seinem eigenen Grundstück aufsteigen lassen möchte, kann das zwar tun, muss aber darauf achten, dass sie nicht den Nachbarn oder die Nachbarin im Garten nebenan filmt. Erst recht dürfen andere Menschen nicht in ihrer Wohnung fotografiert oder gefilmt werden.

In Deutschland sind nach Angaben des Verbandes Unbemannte Luftfahrt derzeit weit über 400.000 Drohnen im Umlauf. Damit hat sich die Anzahl seit 2015mehr als verdoppelt. Der größte Teil davon wird privat genutzt. Professionelle Nutzer setzen ihre Drohnen häufig für mehrere kommerzielle Zwecke ein. Eine Drohne, die Bilder für Film- und Fernsehproduktionen liefert, wird etwa auch für Luftaufnahmen im Rahmen des Projektmanagements einer Baustelle eingesetzt. An der Spitze der Anwendungen liegt die Vermessung, denn der Markt für Vermessungen ist von extrem niedrigen Margen geprägt. Drohnen helfen hier, Zeit zu sparen und Produktivität und Qualität zu steigern.

Auch Inspektions- und Kartierungsaufgaben sind ohne Drohneneinsatz personalintensiv, aufwendig und zum Teil auch gefährlich. Drohnen kommen zunehmend bei der Inspektion von Gebäuden und Infrastrukturen wie Windkraftanlagen und Hochspannungsleitungen zum Einsatz.

Bundesweit gibt es rund 400 Unternehmen, die sich in ihrem Kerngeschäft mit Drohnen beschäftigte. Gut drei Prozent davon sind in Sachsen ansässig.