01.09.2026 - Neuerungen im September: Von Umweltversprechen bis zu alkoholfreien Bahnhöfen
Vom 27. September 2026 an dürfen Unternehmen nicht mehr mit vagen Umweltversprechen werben. Genau das regelt die sogenannte EmpCo-Richtlinie, die an diesem Tag in Deutschland verbindlich wird. EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“, also die Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel.
Der Kern: Die Richtlinie zielt darauf ab, Käuferin oder Käufer vor irreführenden Werbeaussagen zu schützen und so nachhaltige Kaufentscheidungen zu ermöglichen. Außerdem führt sie neue Informationspflichten zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Software-Updates von Produkten ein. Die Kunden erfahren also künftig leichter, wie langlebig ein Produkt ist und ob es sich reparieren lässt.
Bisher konnten Firmen mit Begriffen werben, die schön klingen, aber wenig aussagen. Allgemeine Aussagen wie „grün“, „naturfreundlich“ oder „umweltschonend“ sind künftig nur erlaubt, wenn sie beispielsweise durch Nachhaltigkeitssiegel oder Audits auf dem Produkt belegt werden. Das ist ein echter Vorteil: Wenn auf der Packung „klimaneutral“ steht, muss dahinter künftig ein belastbarer Nachweis stehen.
Wichtig zu wissen: Die Richtlinie verbietet keine grünen Werbeaussagen an sich. Die EmpCo-Richtlinie erlaubt Nachhaltigkeitskommunikation. Sie verlangt konkrete, wahre und belegbare Aussagen. Zulässig bleiben also klare Angaben, etwa „die Verpackung besteht zu 90 Prozent aus recyceltem PET“ oder eine mit Nachweis belegte, konkrete Reduktion der CO2-Emissionen. Für die Kaufentscheidung heißt das: weniger Blabla, mehr überprüfbare Fakten.
Der Verstoß kann teuer werden: Den Angaben von Experten zufolge drohen Firmen mit mehr als 1,25 Millionen Euro Jahresumsatz bei Verstößen Bußgelder von bis zu vier Prozent ihres Jahresumsatzes.
Vom 27. September an zeigt ein neues EU-Label im Handel auf einen Blick, welche Rechte Käufer haben. Händler und Hersteller müssen künftig mithilfe einheitlicher EU-Labels über gesetzlichen Gewährleistungsrechte und über das Bestehen einer Herstellergarantie informieren. Es handelt sich um standardisierte EU-Label, wie man es etwa bereits aus der Energieeffizienzkennzeichnung kennt, nur eben mit Bezug auf Gewährleistung und Garantie.
Bisher versteckten sich die Angaben zur Gewährleistung oft im Kleingedruckten. Künftig ist klarer zu sehen, was den Kunden zusteht. Betroffen sind alle beweglichen körperlichen Waren einschließlich Waren mit digitalen Inhalten wie Smartphones, die an Verbraucher verkauft werden. Das Gewährleistungs-Label ist dabei immer Pflicht, ein zusätzliches Garantie-Label kommt nur ins Spiel, wenn ein Händler mit einer Herstellergarantie von mindestens zwei Jahren wirbt.
Ebenfalls ab September greift eine neue Regel für vernetzte Geräte. Vom 11. September 2026 sind Hersteller gesetzlich verpflichtet, aktiv ausgenutzte Sicherheitslücken in ihren Produkten zu melden. Die Pflicht gilt für alle Produkte mit digitalen Elementen. Grundlage ist das europäische Cyberresilienzgesetz, kurz Cyber Resilience Act. Das ist relevant, weil immer mehr Alltagsgeräte im Netz hängen, vom Router über die Smart-Home-Steuerung bis zur vernetzten Kamera. Eine erste Frühwarnung muss innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden eines Vorfalls erfolgen. Eine formelle Meldung folgt binnen 72 Stunden. So werden gefährliche Schwachstellen schneller bekannt, und Hersteller können sie nicht mehr still im Verborgenen abwickeln.
An den ersten großen Bahnhöfen darf vom 1. September an kein Alkohol mehr getrunken werden. Die Deutsche Bahn führt das Verbot über ihr Hausrecht ein. Zunächst werden Berlin-Hauptbahnhof, Berlin-Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig alkoholfrei. Anschließend weitet die Deutsche Bahn das Verbot aus: Bis zum 15. Oktober 2026 gilt die Regel schrittweise an rund 5400 Bahnhöfen bundesweit.
Das Verbot richtet sich ausschließlich gegen den Konsum von Alkohol in Bahnhofshallen und auf Bahnsteigen. Restaurants, Bars und andere gastronomische Betriebe innerhalb der Bahnhöfe bleiben ausdrücklich ausgenommen. Auch das Mitführen verschlossener alkoholischer Getränke bleibt weiterhin erlaubt. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Platzverweis rechnen. Im Wiederholungsfall droht ein Hausverbot.
