03.04.2026 - So machen Sie Ihre Wohnung altersgerecht
Doch mit dem Alter nehmen tendenziell auch die gesundheitlichen Beschwerden zu – und das kann Auswirkungen auf die eigenen vier Wände haben.
„Die Verbesserungen des Wohnumfeldes werden nach und nach ein größeres Thema bei uns“, berichtet Christian Hornig, Leiter der Abteilung Wohnungswirtschaft bei der WBG Aufbau. Denn klar ist: Die Bewohnerinnen und Bewohner leben in der Regel seit vielen Jahren in ihren Wohnungen, fühlen sich darin und in der Nachbarschaft wohl, profitieren von den günstigen Mieten der WBG und wollen natürlich bleiben. Einen alten Baum verpflanzt man schließlich nicht.
Folglich geht es darum, die Wohnung passend zu gestalten. „Im Altbestand gibt es zum Beispiel immer wieder Anfragen zum Umbau des Bades vom Wannenbad zum Duschbad oder zum Einbau einer barrierearmen Wunderwanne“, also einer mit Tür, sagt Hornig. Es kämen aber auch Wünsche zum Entfernen der Türschwellen in den Wohnungen oder zur Absenkung der Trittschwelle zum Balkonaustritt. „All diese Umbauten stellen für die Bewohner eine Erleichterung im Alltag dar“, weiß der WBG-Experte.
Am häufigsten holen sich seinen Angaben zufolge die Bewohner Informationen zum Umbau vom Wannenbad zum Duschbad ein. „Dies ist aber meist auch mit sehr hohen Kosten verbunden.“ Deutlich preiswerter ist der Einbau einer Wunderwanne. „Hier laufen immer wieder lose Anfragen in unserer Genossenschaft ein, in denen sich die Bewohner erst einmal informieren möchten, wie dies alles von statten geht.“
Dabei steht die WBG Aufbau den Verbesserungen des Wohnumfeldes aufgeschlossen gegenüber und unterstützt die Bewohner bei ihren Vorhaben. „Im Endeffekt müssen aber die Bewohner entscheiden, da sie auch einen Großteil der Kosten tragen“, sagt Hornig und verweist darauf, dass überprüft werden sollte, ob es Zuschüsse der Pflegekassen gibt.
Wie sollten Bewohner vorgehen?
„Als erstes brauchen wir als Genossenschaft einen schriftlichen, formlosen Antrag, was sie gern verbessert haben möchten“, erläutert Hornig. „Wir schauen uns dann vor Ort die Gegebenheiten an und besprechen mit den Bewohnern die Umsetzung.“ Gern würden auch Fachfirmen vermittelt, die mit solchen Umbauten schon Erfahrung hätten. Für welches Unternehmen sich die Bewohner entscheiden, bleibt natürlich ihnen selbst überlassen. Maßgebend für die WBG ist, dass die Arbeiten von einem Fachbetrieb ausgeführt werden müssen. „So verweisen wir beim Badumbau immer wieder gern an die Firma Kahlo.“ Diese hat in Leipzig-Paunsdorf eine Musterbadaustellung, einige der Bewohner haben sich dort schon inspirieren lassen. „Definitiv hilft es ihnen, wenn sie die verschiedenen Möglichkeiten einmal live vor Ort sehen und sich sogar mal in eine Wunderwanne hineinsetzen können.“
Wie läuft die Finanzierung der Umbaumaßnahmen?
Hier gibt laut dem Leiter der Wohnungswirtschaft es zwei Möglichkeiten. Zum einen können die Mieter dies auf eigene Kosten tun, zum anderen können die Maßnahmen über die Modernisierungsumlage realisiert werden. Bei diesem Model übernimmt die Wohnungsbaugenossenschaft die Kosten für den Umbau und legt die Gesamtkosten mit acht Prozent auf die jährliche Miete um. Egal, für welches Model sich die Mieter entscheiden, es gibt vorher auf alle Fälle ein Angebot der ausführenden Firma, um zu sehen, auf welche Gesamtkosten es hinausläuft. Das ist elementar, wenn der Mieter Fördermittel der Krankenkasse beantragt. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen das die Mieter bei Auszug die Umbaumaßnahmen nicht zurückbauen müssen.
So gibt es Zuschüsse
Damit das eigene Zuhause altersgerecht wird, erhalten Pflegebedürftige über die Wohnumfeldverbesserung einen Zuschuss von bis zu 4180 Euro. Denn solche Maßnahmen erleichtern den anspruchsvollen Alltag in der häuslichen Pflege, geben Pflegebedürftigen ihre Selbstständigkeit zurück und entlasten pflegende Angehörige. Die Verbesserung der häuslichen Wohnsituation kann Umbaumaßnahmen wie im Badezimmer beinhalten, aber auch technische Hilfsmittel wie Haltegriffe oder Notrufknöpfe, eine bessere Erreichbarkeit von Lichtschaltern und Steckdosen. Grundvoraussetzung für den Zuschuss ist ein vorhandener Pflegegrad. Die Schwere der Pflegebedürftigkeit ist dabei nicht relevant. Ein Zuschuss zur Wohnungsanpassung kann auch ein zweites Mal gewährt werden, wenn die Pflegesituation sich so verändert hat, dass erneute Maßnahmen nötig werden.
Die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist für Anträge auf bauliche Anpassungsmaßnahmen in der Wohnung beträgt drei Wochen nach Antragseingang. Sie verlängert sich auf fünf Wochen, wenn für die Leistungsentscheidung ein medizinisches Gutachten notwendig ist. Kann die Pflegekasse die Frist nicht einhalten, muss sie dies dem Antragsteller rechtzeitig schriftlich mitteilen und begründen. Unterbleibt diese Mitteilung, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.
