25.03.2026 - Infoveranstaltung zum Verbot der Grundwasserentnahme
Hintergrund: Das Landratsamt Nordsachsen hatte Ende Februar per Allgemeinverfügung die Entnahme von Grundwasser aufgrund hoher Schadstoffbelastung in einem Gebiet nahe der früheren Chemischen Reinigung in Delitzsch verboten. Die Anordnung dient dem Gesundheitsschutz. Die öffentliche Trinkwasserversorgung ist nicht betroffen. Im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung befinden sich vier offiziell angezeigte Brunnen – drei werden genutzt, zwei davon privat, keiner als Trinkwasserbrunnen.
Zu DDR-Zeiten waren in den beiden Betriebsteilen der Chemischen Reinigung an der Laueschen Straße durch unsachgemäße Lagerung und Handhabung größere Mengen toxische LCKW-Lösemittel in den Boden gelangt. LCKW sind leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe. Sie sind schwer abbaubar, breiten sich im Grundwasser aus und können Schäden an inneren Organen sowie dem zentralen Nervensystem verursachen.
Nach Ende des Tagebaus Delitzsch-Südwest und dem damit verbundenen Wiederanstieg des Grundwassers wurden die Altlasten ausgespült. Sie breiten sich von Ost-Südost nach West in natürlicher Richtung zum Lober aus. Ein von der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) beauftragtes Gutachten zur Gefährdungsabschätzung kam im vergangenen Jahr zu dem Schluss, dass aufgrund der Schadstoffbelastung ein Entnahmeverbot im Fließrichtungsgebiet zu prüfen sei. Aktuelle Ergebnisse des Grundwassermonitorings haben den Handlungsbedarf bestätigt.
