04.11.2025 - Empfängerüberprüfung bei Bank-Überweisungen

Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit liegt die Ursache dieses Problems im Folgenden:

Sie haben inzwischen sicher alle darüber gehört oder gelesen, dass seit dem 5. Oktober 2025 u.a. die sogenannte „Empfängerüberprüfung“ (Verification of Payee, VoP) EU-weit verpflichtend geworden ist. Vor Ausführung einer Überweisung muss also seitens der Kreditwirtschaft künftig geprüft werden, ob der eingegebene Empfängername mit dem Inhaber der angegebenen IBAN übereinstimmt.

Wenn sie also eine Zahlung an ihre Wohnungsbaugenossenschaft leisten wollen, müssen sie in ihrer Überweisung den korrekten Empfängernamen angeben. Tun sie das nicht, bekommen sie die Meldung, dass die Überweisung nicht möglich ist.

Da wir wissen, dass für unsere Genossenschaft mehrere Schreibweisen für unseren Namen im Umlauf sind möchten wir an dieser Stelle klarstellen, dass für alle künftigen Überweisungen an uns – unabhängig davon, ob sie auf ihre individuelle IBAN oder auf unser Konto bei der Sparkasse einzahlen – der korrekte Empfängername lautet:

Wohnungsbaugenossenschaft Aufbau eG

Unabhängig davon können Sie die Zahlung auslösen, indem Sie innerhalb der Fehlermeldung den Button "trotzdem überweisen" oder "weiter" betätigen. Vorausgesetzt, Sie haben die korrekte IBAN angegeben, kommt die Zahlung bei uns an.